A. Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen

1. Der Anbieter, nachfolgend als "Web Top Technology" bezeichnet, liefert Werkleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Multimedia. Dazu zählen unter anderem die Programmierung, die Konfiguration und Installation von Hard- und Software, die Erstellung IT-basierter Layouts und Grafiken, die Ausarbeitung von Konzepten sowie redaktionelle und Recherchetätigkeiten (im Weiteren zusammenfassend als "Produkte" oder im Singular als "Produkt" bezeichnet) und darüber hinaus Management- und Beratungsdienste (im Weiteren zusammenfassend als "Dienstleistungen" oder im Singular als "Dienstleistung" bezeichnet).

2. Ziel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, einerseits berechtigten Kunden die entsprechenden Nutzungsrechte für die Leistungen von Web Top Technology zu erteilen und andererseits die missbräuchliche Verwendung dieser Nutzungsrechte durch Dritte zu unterbinden.

3. Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen sind für die Nutzung aller von Web Top Technology bereitgestellten Produkte oder Dienstleistungen durch den Kunden maßgebend. Diese Bedingungen gelten ebenfalls für jegliche Aktualisierungen der Produkte.

4. Die Nutzungsrechte an den Produkten werden den Kunden unter den hier genannten Bedingungen von Web Top Technology gewährt.

5. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Web Top Technology. Kundenbedingungen, die diesen widersprechen oder von ihnen abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, Web Top Technology stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Web Top Technology gelten auch dann, wenn Web Top Technology in Kenntnis von abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt. Sie gelten zudem für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, die in den Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen. Die vorbehaltlose Ausführung einer Leistung wird nicht als stillschweigende Zustimmung zu abweichenden AGB des Kunden angesehen, auch wenn Web Top Technology von diesen Abweichungen Kenntnis hat.

6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB.

7. In diesen Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet: Datenträger: Elektronisches Speichermedium, z.B. USB-Stick, für die dauerhafte Speicherung von maschinenlesbaren Informationen; Download: Datenfernübertragung zur dauerhaften elektronischen Speicherung von in einer Datenbank elektronisch gespeicherten, maschinenlesbar erfassten Werken oder sonstigen Daten auf einem Endnutzerrechner; Rechner: Vom Nutzer eingesetzte technische Einrichtung zur Verarbeitung von maschinenlesbaren Daten, einschließlich Speicher, Bildschirm und Drucker; Speicherung: Die elektronische Erfassung von Werken oder sonstigen maschinenlesbaren Daten in einem Rechner mittels Tastatur, das Einlesen in maschinenlesbarer Form auf einem Datenträger oder die elektronische Eingabe mittels eines Scanners. Bei weiteren Unklarheiten über den Inhalt von EDV-technischen Begriffen und Symbolen, Qualitätsanforderungen, Formatvorgaben etc. während der Nutzung, sind die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden DIN-Normen zu beachten.

B. Nutzung

1 Urheberrecht Die Produkte einschließlich ihrer Softwarebestandteile, Programm- und Datenkonzeptionen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erkennt sämtliche Rechte von Web Top Technology an den Produkten und Dienstleistungen (Patente, Markenrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse etc.) uneingeschränkt an.

2 Nutzungsrechte des Kunden Web Top Technology überträgt dem Kunden an den oben bezeichneten Dienstleistungen und Produkten zeitlich und räumlich unbeschränkt das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in beliebiger Auflage und Form. Die Lizenzbestimmungen der eingesetzten Redaktionssysteme sind weiterhin gültig. Die Einräumung von Nutzungsrechten durch Web Top Technology an den Kunden sowie deren Abtretung ist bedingt durch die vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese vorstehenden Nutzungsrechte an Dritte weiterzuübertragen und/oder in sonstiger Weise weiterzugeben.

3 Keine Änderung von Schutzrechtshinweisen Der Kunde ist unter keinen Umständen befugt, Änderungen von in den Produkten/Dienstleistungen enthaltenen Firmen, Marken, Urheberrechtsvermerken und sonstigen Vermerken über Rechtsvorbehalte und Nutzungsberechtigungen vorzunehmen.

4 Präsentationen/Pitches Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum von Web Top Technology. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es Web Top Technology unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

C. Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlung

1. Die an Web Top Technology durch den Kunden zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis (Kostenvoranschlag) von Web Top Technology.

2. Vergütung
Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, wird die Auftragssumme des Kostenvoranschlags in mehreren Teilen in Rechnung gestellt: Mit Beauftragung wird eine Anzahlung in Höhe eines Drittels des Auftragsvolumens zur sofortigen Zahlung fällig. Im weiteren Projektverlauf führen folgende Umstände zur Abrechnung des Fortschrittes, einer Auftragsposition oder des Gesamtprojektes:
A. Anteilige Abrechnung der Projektfortschritte jeweils zum Monatsende (abzüglich bereits geleisteter Zahlungen)*
B. Erfüllung und schriftliche Abnahme des Gesamtprojektes durch den Kunden
3. Fortlaufende Positionen
Fortlaufende Positionen haben – sofern nicht anders ausgewiesen – eine Laufzeit von 12 Monaten, die mit Beauftragung im Voraus in Rechnung gestellt wird. Sie verlängern sich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils um eine weitere Laufzeit.

4. Werkvertrag
Mit der Beauftragung wird ein Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB geschlossen, dem die als Kostenvoranschlag zu verstehende Kalkulation des unterbreiteten Angebotes im Sinne von § 650 BGB zugrunde liegt. Somit schuldet Web Top Technology die Erstellung des vereinbarten Werkes.

5.Zahlungsverzug
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Web Top Technology berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gegenüber dem Kunden zu fordern, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt. Ansonsten ist Web Top Technology berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu fordern. Falls Web Top Technology in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Web Top Technology berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass Web Top Technology als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Kündigung
Bei eintretendem Zahlungsverzug oder fehlender Mitwirkung des Kunden (innerhalb von 7 Tagen keine Rückmeldung zu schriftlichen Projektfragestellungen) zur Auftragserfüllung behält sich Web Top Technology die Kündigung des Vertrages vor. Bei Kündigung des Vertrages durch Web Top Technology oder den Kunden werden alle erbrachten Aufwände vollständig, sowie das verbleibende Projektbudget nach § 649 BGB pauschal zu 10% in Rechnung gestellt.

7. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

D. Mehraufwände

1.Mehraufwände durch erhöhte Arbeitsaufwände
Alle im Projektverlauf entstehenden Aufwände werden kontinuierlich protokolliert. Nach Freigabe der Konzeption (Gliederung und Architektur) wird möglicherweise eine präzisere Bewertung der Aufwände für alle nachfolgenden Positionen durchgeführt. Web Top Technology hat das Recht, diesen Kostenanschlag übersteigende Mehrkosten abzurechnen, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Diese Aufwände werden zum gleichen Tages– oder Wochensatz verrechnet, der im Kostenvoranschlag angesetzt ist (gültig innert 6 Monate ab Erstellung des Kostenvoranschlages).

2.Mehraufwände durch Neuanforderungen
Sobald Mehraufwände durch konzeptionelle, gestalterische oder funktionelle Änderungswünsche des Kunden absehbar sind, wird Web Top Technology den Kunden darüber informieren. Zur Freigabe dieser Mehraufwände genügt der formlose Schriftverkehr.

3.Mehraufwände durch Projektverlängerung
Jedes Projekt ist mit Kosten für Management und Infrastruktur verbunden, die sich über die Laufzeit erhöhen. Soweit nicht bereits im Kostenvoranschlag spezifiziert, stellt Web Top Technology in der Kickoff-Besprechung den zeitlichen Rahmen des Projektes vor. Falls die Projektlaufzeit überzogen wird hat Web Top Technology das Recht, jede zusätzliche Woche mit dem genannten Wochensatz für Projektmanagement in Rechnung zu stellen (siehe auch D.1).

F. Gewährleistung

1.Jede Gewähr für die Richtigkeit der Daten aus Datenbanken, die ggf. in dem Produkt/der Dienstleistung enthalten sind, wird ausgeschlossen.

2.Stellen sich Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs als mangelhaft heraus, so kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. In diesem Fall kann Web Top Technology nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.

3.Ist Web Top Technology zur Mängelbeseitigung/Neuherstellung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Web Top Technology zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Neuherstellung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu vermindern und Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Das Recht des Kunden, gem. §§ 634 Nr. 2, 637 BGB den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einschließlich Schadensersatzanspruch beträgt ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für den Schadensersatzanspruch gilt im übrigen Ziffer G.1 bis G.5.

G. Haftung

1.Web Top Technology haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Web Top Technology nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

2 Die Haftung für Datenverlust wird zusätzlich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

3 Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet Web Top Technology nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.

4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5 Soweit die Haftung durch Web Top Technology ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Web Top Technology.

6 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

J. Untersuchungs- und Rügepflicht

1.Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Lieferung im Hinblick auf dessen Mangelfreiheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 16 Werktagen nach Lieferung des Produktes gegenüber Web Top Technology schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte Beschreibung der Mängel enthalten.

2.Mängel, die im Rahmen der unter Ziffer J.1 beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind (versteckte Mängel), müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Einhaltung der unter Ziffer J.1 dargelegten Rügeanforderungen schriftlich gerügt werden.

3.Bei einer Verletzung der vorstehenden Untersuchungs- und/oder Rügepflicht gilt das Produkt in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

K. Vorbehalt des Eigentums und vorzeitiges Erlöschen der Nutzungsrechte des Kunden

Web Top Technology behält das Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Auf Anfrage des Kunden verpflichtet sich Web Top Technology, Sicherheiten freizugeben, wenn ihr Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt bei Web Top Technology.

Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen den Vertrag seitens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Web Top Technology berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand zurückzufordern. Zudem behält sich Web Top Technology das Recht vor, Schadensersatz wegen Verzugs einzufordern.

Wenn Web Top Technology den Eigentumsvorbehalt geltend macht, verliert der Kunde das Recht zur Nutzung und Verwendung des betreffenden Produkts. Der Kunde muss alle von ihm erstellten Kopien des Produkts unverzüglich löschen.

L. Einsatz von Subunternehmern

Web Top Technology ist berechtigt, die Erstellung der Produkte und/oder die Erbringung von Dienstleistungen ganz oder teilweise an Subunternehmer zu delegieren.

M. Vertraulichkeit und Geheimhaltungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich dazu, alle Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Web Top Technology offenbart werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Web Top Technology erkennbar sind, streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt unbefristet und auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Informationen dürfen weder aufgezeichnet noch weitergegeben oder anderweitig genutzt werden, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertragszwecks unbedingt erforderlich. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind Informationen, die bereits vorher ohne das Zutun des Kunden öffentlich zugänglich gemacht wurden; in diesem Fall trägt der Kunde die Beweislast für das Vorliegen einer solchen Ausnahme.

N. Abschlussregelungen

1.Das Rechtsverhältnis zwischen Web Top Technology und Kunden unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.München wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung festgelegt. Web Top Technology behält sich jedoch das Recht vor, einen anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.
3.Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Web Top Technology in München.
4.Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, ebenso wie der Verzicht auf diese Regelung.
5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden oder ihre Wirksamkeit später verlieren, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Für unwirksame Bestimmungen oder Lücken wird eine angemessene Regelung gelten, die dem entspricht, was Web Top Technology und der Kunde gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.